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BVerwG, 09.06.1997 - 9 B 356.97 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 11.02.1997 - 5 L 601/96
- BVerwG, 09.06.1997 - 9 B 356.97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94
Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung - …
Auszug aus BVerwG, 09.06.1997 - 9 B 356.97
Soweit die Beschwerde meint, mit dem Urteil des erkennenden Senats vom 5. Juli 1994 (BVerwGE 96, 200) sei "keine Rechtssicherheit über die Voraussetzungen der Gruppenverfolgung und die zur Annahme einer Gruppenverfolgung erforderliche Anzahl von Übergriffen" geschaffen worden, wird eine klärungsfähige und klärungsbedürftige Frage des revisiblen Rechts nicht aufgezeigt; im übrigen enthält die Beschwerdebegründung hierzu umfänglichen Tatsachenvortrag in der Art einer Berufungsbegründung.